
FAQ
Wer kann mir wie bei Problemen helfen?
Wenn Sie nicht wissen, wer Ihnen in einem bestimmten Bereich weiterhelfen kann, dann sehen Sie sich die Beratungsangebote an:Infoportal "Corona und Du"
Das Infoportal „Corona und Du“ bietet Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ein konkretes Hilfsangebot mit leicht umsetzbaren Verhaltenstipps, Anregungen und Informationen an, um diese während dieser außergewöhnlichen Zeit zu unterstützen.
Wenn Sie eine Herausforderung haben oder etwas verändern möchten - Wir sind für Sie da
Notenprogramme
Hier finden Schüler und Lehrkräfte Hilfsprogramme, den optimalen Einbringungsvorschlag für die Halbjahresergebnisse zu ermitteln.
Genau überlegen und das optimale Ergebnis erzielen!
Corona-Regeln
Beachten Sie die hier herunterladbaren Corona-Regelungen an der MGS!
Gemeinsam die Regeln einhalten und das Schuljahr erfolgreich meistern!
Entschuldigungen
- Schüler*innen, die nicht zum Unterricht oder Praktikum kommen, müssen eine schriftliche Entschuldigung unter Verwendung eines Entschuldigungsvorducks abgeben (z. B. im Downloadbereich der Homepage) oder sich über WebUntis entschuldigen.
- Die Entschuldigung ist fristgerecht, wenn sie spätestens am dritten Werktag (Samstag und Ferien zählen mit) nach dem ersten Fehltag an der Schule ist.
- Bei Fehlzeiten im Praktikum ist die Praktikumsstelle zwingend vor dem üblichen Arbeitsbeginn zu benachrichtigen. Außerdem muss die Klassenleitung bzw. die betreuende Lehrkraft informiert werden (wie diese Information zu erfolgen hat, wird zu Schuljahresbeginn zwischen Lehrkraft und der Klasse vereinbart).

Bei einer Erkrankung ist Ruhe wichtig, aber auch die ordnungsgemäße Entschuldigung an der Schule
Beurlaubungen und Befreiungen?
- Befreiungen sind immer erforderlich, wenn der Unterricht aus nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung) vorzeitig verlassen wird.
- Bei einer Befreiung aus gesundheitlichen Gründen ist in der Regel ein ärztliches Attest nachzureichen.
- Bei bekannten Terminen (Facharztterminen, Führerscheinprüfung, Vorstellungsgespräch, Muslimischer Feiertag...) müssen frühzeitig (i.d.R. eine Woche vorher) eine Beurlaubung beantragt werden.
- Die Beantragung einer Befreiung oder Beurlaubung erfolgt vorrangig bei der Klassenleitung.
- bei kurzfristig notwendigen Entscheidungen bei einer anderen Lehrkraft.
Schulleitung oder stellv. Schulleitung entschieden. Beurlaubungen unmittelbar vor
oder nach den Ferien sind nicht möglich.
- Der Vordruck (gibt es z. B. im Downloadbereich der Homepage) zur Beantragung einer Befreiung/Beurlaubung ist gemeinsam mit dem Nachweis von den Schüler*innen an die Klassenleitung zu geben.

Eine ordentliche Befreiung und Beurlaubung ist wichtig
Probezeit in der Vorklasse, FOS11 und BOS12 - was muss ich beachten?
Hierzu gibt es eine Informationsveranstaltung für alle Schüler*innen der MGS zu Beginn des Schuljahres.

...damit Sie die Probezeit bestehen

... umweltfreundlich mit den Öffis zur Schule